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   BGH, 26.06.2007 - 4 StR 136/07   

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https://dejure.org/2007,10250
BGH, 26.06.2007 - 4 StR 136/07 (https://dejure.org/2007,10250)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2007 - 4 StR 136/07 (https://dejure.org/2007,10250)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 4 StR 136/07 (https://dejure.org/2007,10250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung eines Urteils mangels hinreichnender Feststellungen über einen möglichen strafbefreienden Rücktritt des Täters

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24 Abs. 2; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 2
    Rücktritt beim mittäterschaftlich begangenen unbeendeten Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - 4 StR 136/07
    In diesem Fall würde es für die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts genügen, dass die Angeklagten - was hier nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann - einvernehmlich nicht mehr weitergehandelt haben, obwohl sie es jeweils gekonnt hätten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 24 Rdn. 41).
  • BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit und

    Das Landgericht hätte sich daher mit der Frage eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch auseinandersetzen müssen, der auch im Falle des § 24 Abs. 2 StGB in Betracht kommt, wenn die Täter einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies könnten (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 4 StR 136/07; Fischer, aaO., § 24 Rn. 41).".
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 549/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont; mehrere

    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96 -, BGHSt 42, 158, 162; und vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 -, juris Rdnr. 23; Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 4 StR 136/07 -, juris Rdnr. 3; und vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16 -, NStZ-RR 2017, 207, 208)." Dies zwingt zur teilweisen Aufhebung des Urteils.
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09

    Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und

    Zwar kann es bei versuchter räuberischer Erpressung Fälle geben, in denen noch ein unbeendeter Versuch vorliegt, obwohl der Täter glaubt, dass die von ihm vorgenommene Nötigungshandlung ausreicht, um die geforderte Zahlung noch zu erhalten (vgl. BGH StraFo 2007, 422).
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